Sozialhilfe |
Das Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der persönlichen Existenz. Sie fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die persönliche Hilfe sind in der neuen Bundesverfassung vom 01. Dezember 2000 verankert. Art. 12 der Bundesverfassung hält fest: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Die Angebote der Sozialhilfe sind auf die individuelle Situation der Klientinnen und Klienten angepasst. In persönlichen Gesprächen werden gemeinsam die notwendigen Massnahmen und Schritte eingeleitet. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| Ansprechspersonen: | Gisi Regina Keller Ruth |
| zuständig: | Sozialdienst |
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