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Krankenkassenprämienverbilligung (IPV)

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Prämienverbilligung
Ansprechspersonen: Stettler Meier Marion
zuständig: Gemeindezweigstelle SVA
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