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Ausweisverlust

Sie haben Ihren Ausweis verloren – was nun?

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises sollte so schnell wie möglich bei der örtlichen Polizeistelle gemeldet werden. Denn zur Beantragung Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen.

Wenn der Ausweis während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland abhanden gekommen und für die Rückreise in die Schweiz kein Ersatzausweis ausgestellt worden ist, muss der Verlust nach der Rückkehr in die Schweiz zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen den Verlust zudem einer Schweizer Vertretung ihres Aufenthaltslandes melden.

Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf nicht weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Identitätskarte / Reisepass
Ansprechspersonen: Gersbach Mathias
Rohner Myriam
zuständig: Fleckenbüro / Einwohnerkontrolle
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