Wegzug aus der Gemeinde |
Sie verlassen die Gemeinde Bad Zurzach? Allgemeines Bitte nehmen Sie frühestens einen Monat im Voraus die Meldung Ihres Wegzuges vor. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Folgende Varianten sind möglich: 1. Wegzugsmeldung mittels Onlineformular Ihre Wegzugsmeldung ist mittels Klick auf untenstehenden Onlinedienst Wegzug / Abmeldung möglich. 2. Persönliche Wegzugsmeldung auf dem Fleckenbüro Bad Zurzach Als Schweizerbürger benötigen Sie folgende Unterlagen zur Abmeldung: • Meldebestätigung für Haupt- und Nebenwohnsitz • Dienstbüchlein (sofern militär- oder zivilschutzdienstpflichtig) Mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit benötigen Sie folgende Unterlagen zur Meldung Ihres Wegzuges: • Ausländerausweis • Pass / Personalausweis Wir wünschen Ihnen für die Zukunft in Ihrer neuen Wohngemeinde alles Gute. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung |
| zugehörige Online-Dienste: | Abmeldung / Wegzug |
| Ansprechspersonen: | Gersbach Mathias Rohner Myriam |
| zuständig: | Fleckenbüro / Einwohnerkontrolle |
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