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Wegzug aus der Gemeinde

Sie verlassen die Gemeinde Bad Zurzach?

Allgemeines

Bitte nehmen Sie frühestens einen Monat im Voraus die Meldung Ihres Wegzuges vor. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Folgende Varianten sind möglich:


1. Wegzugsmeldung mittels Onlineformular

Ihre Wegzugsmeldung ist mittels Klick auf untenstehenden Onlinedienst Wegzug / Abmeldung möglich.

2. Persönliche Wegzugsmeldung auf dem Fleckenbüro Bad Zurzach

Als Schweizerbürger benötigen Sie folgende Unterlagen zur Abmeldung:

• Meldebestätigung für Haupt- und Nebenwohnsitz
• Dienstbüchlein (sofern militär- oder zivilschutzdienstpflichtig)


Mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit benötigen Sie folgende Unterlagen zur Meldung Ihres Wegzuges:

• Ausländerausweis
• Pass / Personalausweis


Wir wünschen Ihnen für die Zukunft in Ihrer neuen Wohngemeinde alles Gute.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Abmeldung
zugehörige Online-Dienste: Abmeldung / Wegzug
Ansprechspersonen: Gersbach Mathias
Rohner Myriam
zuständig: Fleckenbüro / Einwohnerkontrolle
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