Willkommen auf der Website der Gemeinde Bad Zurzach



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Hundekontrolle


Hundekontrolle


Sind Sie im Besitz eines Hundes? Haben Sie die Einlösung Ihres treuen Begleiters bereits vorgenommen?


Bezug der Hundekontrollmarke

Jede Person in Bad Zurzach, die im Besitz eines über 3 Monate alten Hundes ist, muss die Registrierung beim Fleckenbüro Bad Zurzach vornehmen. Bei der Registrierung benötigt das Fleckenbüro die Chip-Nummer Ihres Vierbeiners.

Gebühren:


  • Fr. 115.-- pro Jahr


  • Wird der Hund weggegeben oder verstirbt er, ist dies dem Fleckenbüro so schnell wie möglich zu melden.


Verlust:
Geht eine Hundemarke verloren, so ist beim Fleckenbüro Bad Zurzach eine Ersatzmarke für Fr. 20.-- erhältlich.

Allgemeines:

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Verordnung. Der jährliche Bezug der Hundekontrollmarke ist für alle Hunde ab 3 Monaten obligatorisch. Das Impf-Obligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Das Chip-Obligatorium tritt für die Schweiz auf den 1. Januar 2007 in Kraft, für Welpen schon ab 1.1.2006. Für Reisen ins Ausland verlangt die EU bereits seit dem 1. Oktober 2004 eine Chip-Kennzeichnung.

Das Fleckenbüro Bad Zurzach beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

zur Übersicht


Seite vorlesen Druck VersionPDF