Hundekontrolle
Zuständiges Amt: Fleckenbüro / Einwohnerkontrolle
Sind Sie im Besitz eines Hundes? Haben Sie die Einlösung Ihres treuen Begleiters bereits vorgenommen? Bezug der Hundekontrollmarke Jede Person in Bad Zurzach, die im Besitz eines über 3 Monate alten Hundes ist, muss die Registrierung beim Fleckenbüro Bad Zurzach vornehmen. Bei der Registrierung benötigt das Fleckenbüro die Chip-Nummer Ihres Vierbeiners. Gebühren:
Verlust: Geht eine Hundemarke verloren, so ist beim Fleckenbüro Bad Zurzach eine Ersatzmarke für Fr. 20.-- erhältlich. Allgemeines: Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Verordnung. Der jährliche Bezug der Hundekontrollmarke ist für alle Hunde ab 3 Monaten obligatorisch. Das Impf-Obligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Das Chip-Obligatorium tritt für die Schweiz auf den 1. Januar 2007 in Kraft, für Welpen schon ab 1.1.2006. Für Reisen ins Ausland verlangt die EU bereits seit dem 1. Oktober 2004 eine Chip-Kennzeichnung. Das Fleckenbüro Bad Zurzach beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.
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