Wegzug ins Ausland
Zuständiges Amt: Fleckenbüro / Einwohnerkontrolle Sofern Sie in der nächsten Zeit die Schweiz verlassen, bitten wir Sie dies frühzeitig auf der Gemeinde Bad Zurzach zu melden. Mit dem untenstehendem Fragebogen sind folgende Abteilungen aufzusuchen: 1. Steuern (Vertretungsvollmacht für Korrespondenz nach Wegzug) Sobald die Abteilungen durch Unterschrift auf dem Fragebogen Ihre Angelegenheiten als erledigt bestätigen, kann die Abmeldung vollzogen werden. Es muss mit einer Bearbeitungszeit von einem Monat gerechnet werden.
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