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Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Gemeinde. Sie entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Eingeladen sind alle Stimmberechtigten. Die Versammlung ist öffentlich.

Aufgaben:Unter § 20 des Gemeindegesetzes sind die Aufgaben der Gemeindeversammlung abschliessend aufgezählt. Die wichtigsten Aufgaben sind:
Genehmigung Voranschlag (Budget) und Festlegung des Steuerfusses
Genehmigung der Gemeinderechnung
Genehmigung von Reglementen in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
Beschlussfassung über Beitritt zu einem Gemeindeverband / Genehmigung von Gemeindeverträgen
Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben

Die Gemeindeversamlungsprotokolle der letzten Jahre sind unter folgendem Link zu finden:
www.badzurzach.ch/de/verwaltung/publikationen/


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