Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Gemeinde. Sie entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Eingeladen sind alle Stimmberechtigten. Die Versammlung ist öffentlich.
| Aufgaben: | Unter § 20 des Gemeindegesetzes sind die Aufgaben der Gemeindeversammlung abschliessend aufgezählt. Die wichtigsten Aufgaben sind: Genehmigung des Voranschlags (Budget) und Festlegung des Steuerfusses Genehmigung der Gemeinderechnung Genehmigung von Reglementen in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden Beschlussfassung über Beitritt zu einem Gemeindeverband / Genehmigung von Gemeindeverträgen Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben Die Gemeindeversamlungsprotokolle der letzten Jahre sind unter folgendem Link zu finden: www.badzurzach.ch/de/verwaltung/publikationen/ Die nächsten Versammlungen: 12. Juni 2013, 19.30 Uhr Ortsbürgergemeindeversammlung 13. Juni 2013, 19.30 Uhr Einwohnergemeindeversammlung im Gemeindezentrum Langwies |
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